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Wissenswertes über den Eibenheckenschnitt

 

 
  Ein weit verbreitetes Gerücht ist, dass man seine Eibenhecke in der von uns vorgegebenen Zeit von Mai bis Oktober nicht schneiden darf.

Hier ein Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz § 39 Abs. 2:

„ Es ist verboten: …Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit von 1. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf Stock zu setzen.

Zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanze oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“

(Quelle: Gesetze im Internet )

 
     
 

Sie dürfen an Ihrer Hecke ganzjährig den Pflegeschnitt durchführen!

Starke Rückschnitte bis auf den Stamm bzw. Rückschnitte von dicken Ästen an den Pflanzen dürfen tatsächlich nur in den Monaten von Oktober bis Februar stattfinden.

Es ist anzumerken, dass wir diese Rückschnitte, ganz gleich in welchem Zeitraum, nicht annehmen können, da der Holzanteil zu stark wäre.

Der Wirkstoff DAB-III ist nur in den jährigen Trieben der Eibe vorhanden, sein Höchstanteil ist nur in den vorgegebenen Monaten von Mai bis Oktober in der Pflanze enthalten.

 

Tipp:

Zur Arbeitserleichterung empfiehlt es sich eine Folie entlang der Hecke zu legen!

Somit verhindern Sie, daß evtl. Rollkies oder Rindenmulch sich mit dem Eibenabschnitt vermischt und Ihr Untergrund bleibt sauber.

(siehe Abbildung)

 
 
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